Meine
Schwerpunkte:
• Allgemeines Strafrecht • Verkehrsstrafrecht • Betäubungsmittelstrafrecht • Jugendstrafrecht •
• Sexualstrafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeld
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Allgemeines Verkehrsrecht •
Sexualstrafrecht:
Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts. Bereits eine Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu gefährden. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdelikts (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch, Kinder- oder Jugendpornorafie) unverzüglich ein Fachanwalt für Strafrecht hinzugezogen werden