Meine
Schwerpunkte:
• Allgemeines Strafrecht • Verkehrsstrafrecht • Betäubungsmittelstrafrecht • Jugendstrafrecht •
• Sexualstrafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeld
•
Allgemeines Verkehrsrecht •
Jugendstrafrecht:
Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Es wird bei Jugendlichen angewendet, die zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt sind. Außerdem können auch Heranwachsende, also Personen zwischen 18 und 21 Jahren, dem Jungendstrafrecht unterfallen.