Verkehrstrafrecht:
Zum Verkehrsstrafrecht gehören u. a. folgende Tatvorwürfe:
- Unfallflucht
- Alkohol am Steuer
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung oder Beleidigung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung